Im Rahmen der Sondereigentumsverwaltung erfüllen wir folgende Aufgaben:
Abschluss und die Kündigung von Mietverträgen
- Einzug bzw. Verwaltung der Mieten und der Nebenkosten
- Überwachung des Mieteinganges
- Korrespondenz mit den Mietern
Führen von Miet- und Nebenkostenkonten
- Erstellung der Nebenkostenabrechnung gegenüber dem Mieter gemäß der vom Auftraggeber (ggf. durch die selbst verwaltete WEG-Anlage) zur Verfügung gestellten WEG Einzelabrechnungen
- Durchführung gesetzlich möglicher Mieterhöhungen nach Absprache mit dem Auftraggeber
- Erklärung von Kündigungen des Mietverhältnisses nach Absprache mit dem Auftraggeber im Falle des Vorliegens eines wichtigen Grundes, z. B. eines Zahlungsrückstandes des Mietzinses für 2 Monate
- Entgegennahme von Kündigungen durch den Mieter, Kündigungsbestätigung nach den gesetzlichen Vorschriften
- Abwicklung der Rückgabe der Mietsache durch den Mieter, wie z. B. Prüfung der ordnungsgemäßen Vornahme von eventuell vom Mieter geschuldeten Schönheitsreparaturen, Abwicklung der Kautionen oder sonstigen Sicherheiten mit dem ausscheidenden Mieter
- Unterstützung des Auftraggebers bei der Neuvermietung durch Überwachung des Maklers oder Beratung bei Eigenvermietung, sowie sämtlicher möglicher Vermarktungstätigkeiten (Printanzeigen, Internet, Werbeflächen usw.)
- Anmahnung aller Zahlungsrückstände aus der Vermietung (einschließlich Nebenkosten)
- Aktiv- und Passivprozesse, vergleichsweise Regelungen zu treffen, geschuldete Beträge zu stunden oder sonstige Rechtshandlungen im Rahmen der ordnungsgemäßen Geschäftsführung vorzunehmen
- Die Vornahme von Klageverfahren nach Absprache mit dem Eigentümer
- Zeitgerechte Erfassung sämtlicher Einnahmen und Ausgaben in einer ordnungsgemäßen Buchhaltung
- Erstellung einer ordnungsgemäßen Jahresabrechnung für den Auftraggeber , als Vorbereitung zur steuerlichen Weiterbearbeitung
- Aufnahme vom Mieter angezeigter Mängel im Sondereigentum und Auftragsvergabe der Instandhaltungsmaßnahmen nach Absprache mit dem Auftraggeber
- Buchung des Mietkontos
Die Information des Auftraggebers über alle wichtigen und/oder ungewöhnlichen Angelegenheiten im Zusammenhang mit dem Objekt