FAQ

Liebe Kunden, Mieter, Eigentümer oder Interessierte.

An dieser Stelle haben wir für Sie eine Reihe von Fragen zusammengetragen, die uns immer wieder gestellt werden.

Muss ich bei Ihnen eine Kaution zahlen?

Welche Unterlagen sind vor dem Abschluss eines Mietvertrages vorzulegen bzw. einzureichen?

Was ist eine Einzugsermächtigung?

Ich kann meine Miete diesen Monat nicht zahlen, was soll ich tun?

 

Muss ich bei Ihnen eine Kaution zahlen?

Eine Mietsicherheit (Mietkaution) ist eine Sicherheitsleistung des Mieters zur Absicherung (potentieller) Ansprüche des Vermieters aus dem Mietverhältnis (Bsp.: Schadensersatzansprüche, ausstehende Mietzahlungen). Bei Vertragsabschluss wird eine Kaution in Höhe von 3 Nettokaltmieten vereinbart. Diese kann als Barkaution hinterlegt oder in Einzelfällen nach vorheriger Absprache in Form eines Sparbuches beigebracht werden. Barkautionen werden bei der Hausbank München angelegt. Jeder Mieter erhält ein separates Kautionskonto und jährliche Zinsbescheinigungen.

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Welche Unterlagen sind vor dem Abschluss eines Mietvertrages vorzulegen bzw. einzureichen?

Neben dem entsprechenden Bewrbungsformular welches bei dem jeweiligen Wohnungsangebot hinterlegt ist benötigen wir in den meisten Fällen nachfolgende Unterlagen:

  • Bewerbungsfragebogen (diese sind direkt in den Angeboten auf unserer Seite bzw. der Partnerplattformen hinterlegt)
  • Kopie Personalausweis / Reisepass
  • aktuelle Einkommensnachweise (Lohnabrechnungen, Rentenbescheid bzw. Arbeitsvertrag o. ä.)
  • bei Selbständigkeit aktuelle BWA bzw. EÜ-Rechnung
  • Mietschuldenfreiheitsbescheinigung der Vorverwaltung
  • ggf. Bürgschaftsformular bei Studenten und/oder zu geringem Einkommen (inkl. Personalasuweisekopie bzw. Lohnabrechnung des Bürgen)
  • ggf. aktuelle Schufa-Auskunft (www.schufa.de)
  • ggf. Wohnberechtigungsschein (WBS), wird nur benötigt, wenn dies ausdrücklich auf dem Bewerbungsfragebogen notiert wurde !

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Was ist eine Einzugsermächtigung?

Mit einer Einzugsermächtigung erteilen Sie uns den Auftrag, die für Ihr Mietkonto bzw. Wohngeldkonto bestehende Zahlungsverpflichtung wie Mietzahlungen bzw. die monatlichen Wohngeldzahlungen, Nachzahlungen aus Nebenkostenabrechnungen bzw. Wohngeldabrechnungsergebnisen mittels Lastschriftbeleg zu Lasten Ihres Girokontos einzuziehen.

Vorteile:

  • Sie brauchen sich um nichts kümmern.
  • Wir überwachen Ihre Zahlungstermine und passen die Zahlungshöhe bei einer Änderung automatisch an.

Nachteile:

  • nicht bekannt !

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Ich kann meine Miete diesen Monat nicht zahlen, was soll ich tun?

Bitte wenden Sie sich sofort an uns und nicht erst dann wenn Sie die erste Mahnung erhalten haben. Dies erspart Ihnen die Zahlung von Mahngebühren und wir können gemeinsam nach einer Lösung für die Beseitigung dieses Problems suchen.